AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Immobilienkontor von Bülow & Lenz GmbH im Folgenden „vBL“ genannt

§ 1Geltungsbereich, Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage aller Verträge, des vBL mit seinen Kunden über die von vBL angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit demselben Vertrags-partner, ohne dass deren Geltung in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss.

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als vBL ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Zustim-mungserfordernis gilt auch dann, wenn vBL in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Vertragsabschluss / Zahlungsbedingungen
1. Der Provisionsanspruch des vBL entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung zahlbar. Sollte durch die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit von vBL der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Kunden an vBL zu zahlen. Sowohl die Höhe der Provision als auch die jeweilige Zahlung des Kunden beträgt 6,5 % des Kaufpreises bzw. bei Abschluss ei-nes Mietvertrages 2 Netto-Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit in dem jeweiligen Ange-bot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist.
2. vBL bietet neben der Nachweis- und Vermittlertätigkeit weitere Serviceleistungen an. Diese weiteren Serviceleis-tungen können von vBL auch pauschal in Rechnung gestellt werden. Auch diese Kosten sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung zahlbar.

§ 3 Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch der vBL besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und schriftlichen Zusammenhangs mit dem Ursprungsvertrag geschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsangelegenheit eintritt.

§ 4 Haftungsbeschränkung
VbL weist darauf hin, dass die von vBL weitergegeben Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernimmt vBL daher nicht.
Es obliegt daher dem Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Im Übrigen haftet vBL nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalspflicht. Ansonsten haftet vBL nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 5 Doppeltätigkeit
vBL ist grundsätzlich berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. Für den Fall, dass vBL für beide Seiten vermittelnd tätig wird, gilt dies nur, wenn vBL einen entsprechenden eindeutigen Hin-weis an die Parteien gegeben hat.

§ 6 Rückfragenklausel
Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, dass vBL zur Vermakelung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kauf- oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei vBL rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch die Tätigkeit von vBL veranlasst worden ist.

§ 7 Vertraulichkeit
Alle durch vBL erteilten Informationen und Unterlagen inkl. der Objektnachweise sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der vBL an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten den Weitergebenden im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages ggf. zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.

§ 8 Datenschutz
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass vBL zur Erfüllung seiner Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

§ 9 Gerichtsstand
Handelt es sich auch bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand Lübeck verein-bart. Es gilt deutsches Recht.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der üb-rigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen vBL und dem Kunden durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

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